Versand und Zahlung
HINWEIS LIEFERZEITEN:
Wir bieten unseren Kunden zwei Möglichkeiten für den Versand.
Der Express-Versand dauert garantiert einen Werktag ab Versand. Dabei werden entsprechende Artikel nur dienstags und mittwochs in den Versand gegeben, um Frische der Artikel sowie die Lieferzeit garantieren zu können.
Alternativ bieten wir den kostengünstigeren Standardversand an. Dieser dauert drei bis vier Werktage ab Versand. Verpackung und Versand erfolgen entsprechend der Verfügbarkeit der bestellten Artikel.
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ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN
I. Allgemeines
1.
Alle Lieferungen und Leistungen die
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erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Lieferbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Sofern nicht
ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Liefer- bzw.
Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
2. Mündliche und / oder schriftliche Vereinbarungen mit Vertretern oder Dritten, die im Namen von
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ohne entsprechende Vertretungsmacht auftreten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung von
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in Textform.
3. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Lieferbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
II. Vertragsabschluss
1.
Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot
ab. An seine Bestellung ist der Kunde drei Wochen gebunden.
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kann das Angebot durch Auftragsbestätigung (oder Auftragsbestätigung
lediglich als Eingangsbestätigung) gegenüber dem Kunden annehmen. Die
Auftragsbestätigung bedarf mindestens der Textform. Bei fehlender
Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
2. Alle Angebote von
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sind freibleibend hinsichtlich der angegebenen Preise, Lieferzeiten und / oder -termine. Im Übrigen hält sich
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für zwei Wochen an Angebote gebunden. Offensichtliche Angebotsfehler können von
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vor Auftragsbestätigung berichtigt werden.
3. Hat der Kunde nach
Erhalt der Auftragsbestätigung Änderungswünsche, so wird abacus1 | Uwe
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diese nach Möglichkeit berücksichtigen. Änderungswünsche werden indes
nur dann ausgeführt, sofern der Kunde die Kostenübernahme für die im
Zusammenhang mit der Änderung entstehenden Mehraufwendungen mindestens
in Textform gegenüber
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bestätigt.
4. Angaben in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und
/ oder Bestellvorschlägen sind unverbindlich. Maßgeblich sind die im
Einzelfall vereinbarten und in der Auftragsbestätigung genannten
Konditionen.
5. Sonderanfertigungen sind Artikel, die
nicht serienmäßig hergestellt und / oder nicht in Katalogen, Prospekten,
Anzeigen und / oder Bestellvorschlägen aufgeführt sind. Dies gilt
insbesondere aber nicht ausschließlich für Farbgebungen o.ä. Preise für
Sonderanfertigungen sind vom Kunden gesondert bei
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anzufragen und werden in der Regel gegen einen Aufpreis erbracht.
Mit
Auftragserteilung garantiert der Kunde, dass durch die von ihm
vorgeschriebene Herstellung keine Rechte Dritter verletzt werden; der
Kunde stellt
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insofern von sämtlichen Forderungen Dritter frei.
6. Soweit
es dem für
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erkennbaren Zweck der Bestellung nicht entgegensteht, ist
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zu Lieferungs-, Leistungs- und / oder Konstruktionsänderungen aus
technischen Gründen berechtigt, wenn hierdurch handelsübliche Mengen-
und / oder Qualitätstoleranzen eingehalten werden. Gleiches gilt für
handelsübliche materialbedingte Abweichungen von Struktur und / oder
Farbe.
III. Preise und Zahlung
1. Die von
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angegebenen Preise gelten ab Werk zzgl. Kosten der jeweiligen
Verpackung, des Transports und der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen zzgl. Zoll bzw. sonstiger
öffentlicher Abgaben.
Transportkosten werden individuell, je nach Lieferort, -umfang und / oder -gewicht der jeweiligen Lieferung, berechnet.
Soweit
nichts anderes vereinbart ist, sind Planungs-, Montage- und / oder
sonstige Serviceleistungen im Lieferumfang nicht enthalten und werden in
der Regel gesondert berechnet.
Montagesätze und
Montagekostenmindestpauschalen richten sich nach der jeweils gültigen
Preisliste und können vom Kunden bei
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angefragt werden. Im Einzelfall können Montagesätze bzw. -pauschalen
individuell abgestimmt werden. Vereinbarungen hierzu bedürfen der
Schriftform.
2.
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behält sich das Recht vor, bei Verträgen, bei denen zwischen
Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten
vorgesehen ist, die Preise auf Grund gestiegener Bezugskosten zu
erhöhen.
3. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden wird nach
Zugang der Rechnung sofort fällig. Die Bezahlung hat, soweit nichts
anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang zu
erfolgen. Soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf
hingewiesen wird, kann bei Zahlungen innerhalb von zehn Tagen nach
Zugang der Rechnung ein Skonto von 2% gewährt werden. Dienstleistungen
von
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(Montage, Planungsleistungen und / oder Kundendienst) sind sofort und
ohne Skonto zahlbar. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zahlung ist der
Eingang des Rechnungsbetrages bei
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4. Wird die Rechnung nicht innerhalb von
30 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit beglichen, kommt der Kunde in
Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Vom
Zeitpunkt des Verzugs an, sind Forderungen von
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mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Die Geltendmachung weitergehender Schäden behält sich
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vor.
5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden und /
oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur
zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt und / oder von
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anerkannt sind.
6. Werden
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nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche den Verdacht der
Kreditunwürdigkeit des Kunden bereits bei Vertragsabschluss begründen,
ist
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vorbehaltlich aller sonstigen Ansprüche berechtigt, den Gegenwert der
Lieferung durch Nachnahme bzw. Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. Kommt der Kunde einer diesbezüglichen Aufforderung von
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binnen angemessener Frist nicht nach, ist
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berechtigt, von sämtlichen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen
ganz oder teilweise zurückzutreten.
IV. Verpackung, Lieferung und Lieferzeit, Gefahrübergang
1. Art und Umfang der Verpackung steht im pflichtgemäßen Ermessen von
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Soweit keine abweichenden
Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt die Lieferung ab Werk. Die Wahl
der Lieferart und des Lieferweges ist
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vorbehalten.
Eine Lieferung durch Versand erfolgt auf
die Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der
Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst mit der
Versendung der Ware beauftragte Person auf den Kunden über.
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, lagert
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die Ware auf Kosten und Gefahren des Kunden. Insoweit steht die Anzeige der Versandbereitschaft durch
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dem Versand gleich.
2. Der voraussichtliche Lieferzeitpunkt
wird als Kalenderwoche angegeben. Der genaue Liefertermin in der
bestätigten Kalenderwoche bleibt der Auswahl von
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vorbehalten. Fixe Liefertermine und / oder -fristen bedürfen einer
schriftlichen und unmissverständlichen Vereinbarung.
3. Die
Lieferzeit verlängert sich bei Lieferverzögerungen infolge von
Arbeitskampf und / oder dem Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die
außerhalb der Verantwortung von
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liegen, soweit diese auf die Fertigstellung und / oder Ablieferung des
Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann,
wenn sich
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mit der Lieferung bereits in Verzug befindet. Beginn und Ende eines
Hindernisses teilt
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dem Kunden unverzüglich mit.
4. Wird die Lieferung vom
Kunden nicht fristgemäß angenommen, ist
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berechtigt, dem Kunden die Lieferung sofort zzgl. möglicherweise
entstehender Mehrkosten (z.B. aufgrund Einlagerung) in Rechnung zu
stellen.
V. Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.
3.
Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen
nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel sind innerhalb von
zwei Wochen nach Ablieferung der Waren schriftlich gegenüber
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anzuzeigen. Für verdeckte Mängel gilt eine Frist von 10 Tagen nach der
Entdeckung. Maßgeblich ist jeweils die fristgerechte Absendung der
Mängelanzeige. Der monierte Gegenstand ist
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zur Prüfung zu überlassen bzw. jederzeit zugänglich zu machen.
Bei
Lieferung erkennbare Mängel hat der Kunde gegenüber dem Frachtführer,
Spediteur oder den mit dem Transport beauftragten Dritten zu rügen und
die schriftliche Aufnahme der Mängel durch diesen zu veranlassen.
Erfolgt die Mängelanzeige des Kunden in vorwerfbarer Art und Weise zu Unrecht, ist
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berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.
4. Hat der Kunde die mangelhafte Sache bereits eingebaut bzw. in eine andere Sache eingefügt, übernimmt
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nicht die Kosten für einen Ausbau der mangelhaften Sache und den Einbau einer zu liefernden neuen (mangelfreien) Sache.
5.
Ist eine bestimmte Beschaffenheit des Liefergegenstandes nicht
vereinbart, ist die Gewährleistung für die Übereinstimmung des
Liefergegenstandes mit Farbmustern o.ä. sowie hinsichtlich einer
identischen Beschaffenheit und / oder Gleichmäßigkeit der verwendeten
Oberflächen und / oder Materialien bei mehreren gleichwertigen
Liefergegenständen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere aber nicht
ausschließlich bei Naturmaterialien und / oder -dekoren (Holz, Leder,
Stein, o.ä.) bzw. Lackierungen, die naturbedingten
Oberflächenveränderungen und / oder -abweichungen (Einschlüssen,
Verwerfungen, Farbabweichungen, o.ä.) unterliegen.
6. Rücksendungen bei berechtigter Mängelrüge dürfen nur mit dem vorherigen schriftlichen Einverständnis von
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erfolgen.
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vergütet in diesem Fall die Kosten des günstigsten Versandweges.
VI. Eigentumsvorbehalt
1.
Der nachfolgend geregelte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller
jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von
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gegen den Kunden aus den zwischen den Vertragspartnern bestehende
Vertragsbeziehungen.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden bleiben die gelieferten Gegenstände im Eigentum von
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In diesem Falle verwahrt der Kunde die
Gegenstände unentgeltlich für
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pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf
eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden o.ä.
ausreichend zu versichern. Die Gegenstände sind gesondert zu lagern und
deutlich zu kennzeichnen.
3. Bei Zugriffen Dritter auf
Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf den
Eigentumsvorbehalt hinweisen und
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unverzüglich unter Zurverfügungstellung sämtlicher im Zusammenhang mit
dem Zugriff durch den Dritten stehenden Unterlagen und / oder
Informationen schriftlich benachrichtigen, damit
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seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der
Lage ist,
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die in diesem Zusammenhang entstehenden außergerichtlichen und / oder
gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
4.
Sollte der Eigentumsvorbehalt erlöschen, insbesondere aber nicht
ausschließlich durch Weiterveräußerung, Verbindung, Verarbeitung oder
Vermischung, tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts der neu
hergestellte Gegenstand oder eine hieraus entstehende Forderung. Beide
gehen bis zur vollständigen Bezahlung auf
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über (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
VII. Haftungsbeschränkung
1.
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haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet
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nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt
wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall
einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche
Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für
das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für
Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem
Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
2. Im Falle einer Inanspruchnahme von
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aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen.
VIII. Einvernehmliche Vertragsaufhebung
1. Die Aufhebung bereits abgeschlossener Verträge bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und
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2.
Wird der Vertrag aufgehoben, hat der Kunde
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alle bis zum Zeitpunkt der Aufhebung entstandenen Aufwendungen zu
ersetzen, auch wenn dies in der Aufhebungsvereinbarung nicht gesondert
geregelt ist.
3. Hinsichtlich bestellter Gegenstände, die beim Kunden bereits in Gebrauch waren, kann
abacus1 | Uwe Wirtz
eine etwaige Wertminderung vom Kunden ersetzt verlangen. Für beschädigte Gegenstände hat der Kunde Wertersatz zu leisten.
4.
Bei Sonderanfertigungen oder von
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bei Dritten bezogenen Liefergegenständen ist eine Vertragsaufhebung
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich für
Prototypen, Vakuumgießteile, Straklatten oder Frästeile.
IX. Vertraulichkeit
abacus1 | Uwe Wirtz
und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der anderen Seite geheim zu halten und nicht an
Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Dies gilt
auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung. Die Unterlagen, Zeichnungen
und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der
Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen
Vertragszweckes nutzen
X. Datenschutz
1. Die
für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers werden
unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen
gespeichert und vertraulich behandelt. Der Auftraggeber wird darauf
hingewiesen, dass
abacus1 | Uwe Wirtz
die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten
verarbeitet, soweit dies für die ordnungsgemäße Abwicklung von Aufträgen
erforderlich ist. Eine Weitergabe von Daten an Dritte, an verbundene
Unternehmen und Partnerunternehmen findet nur statt, wenn dies zur
Vertragserfüllung notwendig ist. Insbesondere werden die Daten des
Auftraggebers nicht für Werbezwecke genutzt.
2. Die vom
Auftraggeber mitgeteilten Daten werden lediglich zur Erfüllung und
Abwicklung der Bestellung genutzt. Dies umfasst die Weitergabe der Daten
zu Lieferzwecken, soweit dies zur Lieferung der Ware notwendig ist,
sowie die Weitergabe der Zahlungsdaten des Auftraggebers im Rahmen der
Zahlungsabwicklung.
3. Bei Beendigung der Vertragsbeziehung
werden die Daten des Auftraggebers für die weitere Verwendung gesperrt
und nach Maßgabe der steuer- und handels- und datenschutzrechtlichen
Vorschriften gelöscht.
XI. Schlussbestimmungen
1.
Ergänzungen und / oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen,
einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen
abacus1 | Uwe Wirtz
und dem Kunden, ist der Geschäftssitz von
abacus1 | Uwe Wirtz.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen
abacus1 | Uwe Wirtz
und dem Kunden ist Zwickau, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
5.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Lieferbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die
unwirksame und / oder undurchführbare Bestimmung soll durch diejenige
wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzt werden, die der
unwirksamen und / oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am
nächsten kommt.
Stand: 2023